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Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. (Einrichtung)

Verfasst von holzdb, 05.03.2014, 21:09 Uhr

Bei der Erstellung von Netto-Abschlagsrechnungen bei Bauleistungen steht in der Formatvorlage bei der Endsumme das Wort "Bruttobetrag". Da ja hier keine Umsatzsteuer anfällt, ist das Wort nicht gerade passend.
Das Bauunternehmen, mit welchem wir zusammenarbeiten, akzeptiert das plötzlich nicht mehr. Kann dies in "Rechnungsbetrag" abgeändert werden.

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Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. von holzdb am 05.03.2014 um 21:09 Uhr
Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. von H.Dinklage am 05.03.2014 um 21:46 Uhr

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