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E-Rechnung in der Praxis (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 13.05.2026, 09:06 Uhr

Hallo Frau Friedrichsen,

» Wir haben inzwischen einen längeren Nachtext, mit dem Hinweis auf
» Online-Portale, zum prüfen / lesen von X-Rechungen.
» Wir haben diese Woche an einen Kunden eine X-Rechnung versendet. Dann das
» übliche "ich kann das nicht lesen".
» Dann aber kam die 2. mail vom Steuerbüro des Kunden:
»
» "Da wurde ein falsches Format gesendet. So kann man nichts damit
» anfangen."
»
» Das Steuerbüro hat mir dann telefonisch bestätigt, dass die dort solche
» Dateien nicht verarbeiten können!
»
» Unser Kunde will sich jetzt mal anfangen, sich mit dem Thema zu
» beschäftigen.

oft wandeln Kunden die XRechnung irgendwie um, um diese lesen zu können.

Die umgewandelte/veränderte Datei ist dann natürlich nicht mehr als XRechnung weiterverarbeitbar.

Eine XRechnung ist immer im unveränderten Originalformat, also als XML-Datei, zu prüfen, verarbeiten etc.

Ansonsten gilt: Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Zur Prüfung eingehender E-Rechnungen im XML-Format gibt es kostenfreie und kostenpflichtige Anzeigeprogramme/Reader.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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