E-Rechnung in der Praxis (Anwendung)
Hallo Frau Friedrichsen,
» Wir haben inzwischen einen längeren Nachtext, mit dem Hinweis auf
» Online-Portale, zum prüfen / lesen von X-Rechungen.
» Wir haben diese Woche an einen Kunden eine X-Rechnung versendet. Dann das
» übliche "ich kann das nicht lesen".
» Dann aber kam die 2. mail vom Steuerbüro des Kunden:
»
» "Da wurde ein falsches Format gesendet. So kann man nichts damit
» anfangen."
»
» Das Steuerbüro hat mir dann telefonisch bestätigt, dass die dort solche
» Dateien nicht verarbeiten können!
»
» Unser Kunde will sich jetzt mal anfangen, sich mit dem Thema zu
» beschäftigen.
oft wandeln Kunden die XRechnung irgendwie um, um diese lesen zu können.
Die umgewandelte/veränderte Datei ist dann natürlich nicht mehr als XRechnung weiterverarbeitbar.
Eine XRechnung ist immer im unveränderten Originalformat, also als XML-Datei, zu prüfen, verarbeiten etc.
Ansonsten gilt: Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Zur Prüfung eingehender E-Rechnungen im XML-Format gibt es kostenfreie und kostenpflichtige Anzeigeprogramme/Reader.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage
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